Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Buchungen

Die Buchung wird erst durch eine schriftliche Bestätigung des Beherbergungs- unternehmens bzw. Buchungsportals verbindlich.

Eine nicht genehmigte Beherbergung weiterer Gäste wird nachträglich mit dem zweifachen Übernachtungspreis berechnet.

Zahlung

Die Gesamtzahlung bzw. Anzahlung und Schlusszahlung müssen vor der Anreise auf dem Konto des Beherbergungsunternehmens bzw. Buchungsportals eingegangen sein, um Zugang zu der gebuchten Unterkunft zu erhalten.

An-& Abreise

Die Anreise ist am ersten Buchungstag ab 15.00 Uhr per Check-In möglich. Die Abreise ist am letzten Buchungstag bis 10.00 Uhr per Check-Out erforderlich.

Für den Aufenthalt in unseren Unterkünften sind Ihre persönlichen Zugangscodes nur innerhalb dieser Zeiten gültig.

Rücktritt

Ein Reiserücktritt muss in Schriftform erfolgen. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Eingangsdatum der Kündigung des Beherbergungs-vertrages beim Beherbergungsunternehmen bzw. den jeweiligen Bestimmungen des Buchungsportals.

Pflichten

Die Gäste sind dazu verpflichtet, die Unterkunft mit samt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigungen sind diese ersatzpflichtig, sofern der Schaden schuldhaft verursacht worden ist.

Haftung

Das Beherbergungsunternehmen haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Unterkunft und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist unter bestimmten Bedingungen mit Erlaubnis des Beherbergungsunternehmens gestattet.

Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Unterkünften gelassen werden.

Kurgastbeiträge

Das Beherbergungsunternehmen übernimmt für seine Gäste die Abwicklung anfallender Kurbeiträge mit der zuständigen Kurverwaltung.

Hierbei ist zu beachten, dass die Kurbeiträge bei einer Zahlungsabwicklung über Buchungsportale in der Regel nicht inkludiert sind und in jedem Fall direkt an das Beherbergungsunternehmen gezahlt werden müssen.

Hausordnung

Die Gäste sind zu allgemeiner Rücksichtnahme aufgefordert. Die Beachtung der Allgemeinen Hausordnung wird vorausgesetzt, s.h. auch Punkt 9.

1. Buchungsvorgang

1.1. Mit der Buchung, elektronisch (E-Mail, Fax, Buchungsportale, B. Airbnb oder Booking.com), postalisch oder telefonisch, bietet der Gast dem Beherbergungs- unternehmen den Abschluss eines informellen Beherbergungsvertrages für einen spezifischen Zeitraum verbindlich an. Sobald der Gast nach der Buchung vom Beherbergungsunternehmen bzw. dem jeweiligen Buchungsportal eine Buchungs- bestätigung mit genauen Angaben zu Dauer und Preis der Beherbergung zugesandt bekommt, ist der Abschluss verbindlich und die Unterkunft gilt für diesen Zeitraum als belegt.

1.2. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen Die Unterkunft wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Aufenthaltszwecke zur Verfügung gestellt und darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Beim Feststellen einer nicht genehmigten

Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird diese nachträglich mit dem zweifachen Übernachtungspreis berechnet.

2. Übernachtungspreis und Zahlungsbedingungen

2.1. Mit der Zahlung des vereinbarten Übernachtungspreises sind alle mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten für Strom, Gas, Heizung, Wasser, Sauna, die Benutzung des Heißen Topfes (15-22 Uhr), der WLAN-Zugang, sowie Handtücher und Bettwäsche für die gebuchten Personen abgegolten. Die Buchung einer Endreinigung für die Lodges ist obligatorisch.

Gegebenenfalls werden Kurbeiträge berechnet – diese werden an die zuständige Kurverwaltung weitergeleitet; die Abwicklung ist lediglich eine Serviceleistung für den Gast. Auf Wunsch des Gastes können weitere Leistungen gegen gesonderte Rechnungsstellung vereinbart werden.

2.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist für Aufenthalte, bei denen die Anreise bis drei Monate nach der Buchung stattfindet, eine Vorabüberweisung in Höhe von 100 Prozent des Gesamtbetrages bei Buchung fällig. Für Buchungen, bei denen die Anreise erst nach 3 Monaten der Buchung stattfindet, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Gesamtbetrages bei Buchung fällig. Die Restzahlung ist dann 90 Tage vor der Anreise fällig.

Eine Kaution wird zu Lasten des Gastes nicht erhoben. Dies entbindet den Gast jedoch nicht davon, für von ihm verursachte Schäden zu haften. Siehe hierzu auch Ziffer 3. Absatz 2.

Bei der Buchung über ein Direktbuchungsportal (z.B. Airbnb oder Booking.com) kann die Zahlung teilweise oder vollständig über das jeweilige Buchungsportal abgewickelt werden. Dementsprechend gelten dort gegebenenfalls abweichende Zahlungsmodalitäten, z.B. in Bezug auf den Zahlungstermin oder die Höhe einer gegebenenfalls anfallenden Anzahlung.

3. An- und Abreise

3.1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, steht dem Gast die Unterkunft am Anreisetag ab 15.00 Uhr in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast die Unterkunft bis spätestens 10.00 Uhr in einem besenreinen Zustand an das Beherbergungsunternehmen zu übergeben.

3.2. Unmittelbar nach der Anreise sind etwaige Mängel oder Fehlbestände dem Beherbergungsunternehmen mitzuteilen; andernfalls gilt die Unterkunft als in einwandfreiem Zustand übergeben.

3.3. Sollte sich die Unterkunft nach der Abreise nicht in einem besenreinen Zustand befinden, sondern einen erheblichen Reinigungsmehraufwand erfordern, so wird dieser dem Gast nachträglich in Rechnung gestellt.

4. Rücktritt durch den Gast

4.1. Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast muss schriftlich (Post, E-Mail oder Fax), in kurzfristigen Fällen auch telefonisch oder über das jeweilige Buchungsportal erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Beherbergungsunternehmen.

4.2. Die Stornogebühren für Buchungen direkt beim Beherbergungsunternehmen betragen bei einer Kündigung bis 60 Tage vor Aufenthaltsbeginn 20 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises, bei einer Kündigung von 59-30 Tagen vor Aufenthaltsbeginn 50 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises und 29 Tage bis zum letzten Tag vor Aufenthaltsbeginn 100 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises. Über Weihnachten und Silvester gelten folgende Stornobedingungen: Die Stornogebühren für Buchungen direkt beim Beherbergungsunternehmen betragen bei einer Kündigung von 90-30 Tagen vor Aufenthaltsbeginn 50 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises und 29 Tage bis zum letzten Tag vor Aufenthaltsbeginn 100 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises.

Bei der Buchung und Stornierung über ein Direktbuchungsportal (z.B. Airbnb oder Booking.com) gelten die jeweils dort angegebenen Stornierungsbedingungen.

Bei Nichtantreten des Aufenthalts ohne Rücktrittserklärung seitens des Gastes sowie bei vorzeitiger Abreise fällt der Übernachtungspreis für den gesamten Aufenthalt an.

Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

5. Kündigung durch das Beherbergungsunternehmen

Das Beherbergungsunternehmen kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn des Aufenthalts ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gegen die Allgemeine Hausordnung verstößt oder trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Beherbergungsunternehmen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

In diesem Falle kann das Beherbergungsunternehmen von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Einnahmen verlangen.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände (z.B. Corona)

Der Beherbergungsvertrag kann von beiden Partnern gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Lockdown/Reiseverbot d. Corona) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle werden beide Vertragspartner von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch dem jeweils anderen Vertragspartner bereits erbrachte Leistungen wie z.B. Anzahlungen erstatten. In diesem Fall hat der Gast Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung oder eine kostenfreie Umbuchung (ausgenommen Saison bedingte Preisdifferenzen) auf einen späteren Zeitraum.

7. Pflichten des Gastes

7.1. Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Wohnungsräumen oder des Gebäudes sowie der zu den Wohnungsräumen oder dem Gebäude gehörenden (Außen-) Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

7.2. Im Gebäude, in den Wohnungsräumen sowie auf den (Außen-) Anlagen entstandene Schäden hat der Gast unverzüglich dem Beherbergungs-unternehmen anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.

7.3. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, der Unterkunft sowie der Außenanlagen ist der Gast verpflichtet, im Rahmen seiner Fähigkeiten Störungen zu beheben oder absehbare Schäden gering zu halten.

7.4. Des Weiteren ist der Gast verpflichtet, das Beherbergungsunternehmen über Mängel der Unterkunft, des Gebäudes oder der (Außen-)Anlagen unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Gast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu (insbesondere keine Ansprüche auf Preisminderung).

8. Haftung des Beherbergungsunternehmens

8.1. Das Beherbergungsunternehmen haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Unterkunft und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Aufenthaltsdauer des Gastes zu gewährleisten.

8.2. Die Haftung des Beherbergungsunternehmens für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Das Beherbergungsunternehmen haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

8.3. Die Benutzung der Unterkunft sowie der Gemeinschaftseinrichtungen und (Außen-) Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr; eine Haftung durch das Beherbergungsunternehmen wird nicht übernommen.

9. Hausordnung

Der Gast, seine Begleitpersonen und Besucher sind zu allgemeiner Rücksichtnahme aufgefordert. Zur Vertragserfüllung und im Sinne eines harmonischen Miteinanders aller Gäste wird die Einhaltung der Allgemeinen Hausordnung obligatorisch vorausgesetzt. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22 Uhr einzuhalten. Bei einer nach 22 Uhr eingehenden Anzeige von Ruhestörung, behalten wir uns vor die Buchung der Ruhestörer fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist die Unterkunft sofort zu verlassen!

10. Kurgastbeiträge

Das Beherbergungsunternehmen übernimmt für seine Gäste die Abwicklung anfallender Kurbeiträge mit der zuständigen Kurverwaltung. Im Gegenzug erklären diese sich dazu bereit, dem Beherbergungsunternehmen alle notwendigen personenbezogenen Daten mitzuteilen, welche für die ordnungsgemäße Angabe gegenüber der zuständigen Kurverwaltung und einer korrekten Berechnung benötigt werden.

Sofern nicht anders vereinbart, sind die Kurbeiträge in jedem Fall direkt an das Beherbergungsunternehmen zu zahlen, da diese auch bei einer Zahlungs- abwicklung über Buchungsportale in der Regel nicht inkludiert sind.

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechts- erheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Haustierhaltung

Haustiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur mit individuell erteilter Erlaubnis des Beherbergungsunternehmens in die Unterkunft mitgenommen werden. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Tiere krankheitsfrei sind, keine Gefahr für andere Gäste darstellen und die maximale Anzahl von zwei Tieren nicht überschritten wird. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.

Haustiere dürfen grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft gelassen werden. Der Gast haftet für alle durch die Haustierhaltung entstehenden Schäden.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Es findet deutsches Recht Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Im Falle des Beherbergungsunternehmens ist dies das Amtsgericht Hannover.

13.2. Für Klagen des Beherbergungsunternehmens gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der des Beherbergungsunternehmens als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Gastes werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Beherbergung notwendig ist.

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der aufgezählten Bestimmungen ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. Juni 2020 in Kraft und werden mit der Buchung einer unserer Unterkünfte verbindlich anerkannt.